Fragen & Antworten

Rund um einen Trauerfall, rund um die Planung einer Beerdigung fühlen sich die meisten Menschen verunsichert und stellen sich viele Fragen. Auf einige besonders häufig gestellte Fragen zum Thema Bestattung geben wir Ihnen an dieser Stelle erste Antworten. Weiterführende Informationen und Hilfestellungen, die Ihre ganz konkrete Situation betreffen, geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht oder rufen Sie uns an: 0451 619 66-0

Was muss ich im Sterbefall tun?

Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Haus­arzt oder den ärztlichen Bereit­schafts­dienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Toten­schein (auch: Todes­bescheini­gung). Anschlie­ßend rufen Sie uns von <Bestattungen Burgleiter unter der Nummer 00000-00 00 00 00> an, um die nächsten Schritte zu besprechen.

Bei einem Sterbefall im Kranken­haus, in einer Pflege­ein­richtung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Toten­schein einzu­holen und den Bestatter zu benach­richtigen. Als bestattungs­pflichtige Ange­hörige können Sie den Bestatter anschlie­ßend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns von <Bestattungen Burgleiter> als Bestatter Ihres Ver­trauens angeben.

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

In den meisten Bundes­ländern, so auch bei uns in <Bundes­land>, sollte der Ver­storbene binnen 36 Stunden nach Fest­stellung des Todes in eine Leichen­halle oder zum Bestatter über­führt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschied­nahme im Trauer­haus nehmen, besteht meist auch die Mög­lich­keit, eine Ver­längerung dieser Frist zu bean­tragen. Gerne sind wir von <Bestattungen Burgleitner> Ihnen dabei behilflich.

Variante, wenn bei Ihnen eine andere Frist gilt:

In den meisten Bundes­ländern sollte der Ver­storbene binnen 36 Stunden nach Fest­stellung des Todes in eine Leichen­halle oder zum Bestatter über­führt werden. Bei uns in <Bundes­land> gilt eine Frist von __ Stunden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschied­nahme im Trauer­haus nehmen, besteht meist auch die Mög­lich­keit, eine Ver­längerung dieser Frist zu bean­tragen. Gerne sind wir von <Bestattungen Burgleitner> Ihnen dabei behilflich.

Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?

Sofern zu Leb­zeiten kein Vorsorge­vertrag mit einem bestimmten Bestatter abge­schlossen wurde, können Sie als bestattungs­pflichtiger Ange­höriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauf­tragen. Bei Unfalltod infor­miert zunächst die Polizei einen Bestatter nach eigenem Ermessen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Kranken­haus, können Sie jedoch später noch einen Bestatter Ihrer Wahl beauf­tragen, den Ver­storbenen zu sich zu über­führen und alle weiteren Schritte vorzu­nehmen. Und das völlig unab­hängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Ver­storbenen.

Welche Bestattungs­arten gibt es und welche davon sind in Deutsch­land möglich?

Grundsätzlich gibt es nur zwei Bestattungs­arten: die Erd­bestattung im Sarg und die Feuer­bestattung, bei der der Ver­storbene zunächst im Sarg kremiert wird und anschlie­ßend die Beisetzung der Asche statt­findet. Während die Beer­digung im Sarg nur auf kirch­lichen oder städtischen Friedhöfen statt­finden kann, gibt es für Urnen­bei­setzungen beziehungs­weise das Verstreuen der Asche weitere Mög­lich­keiten. Die bekannteste ist die See­bestattung in bestimmten Bestattungs­gebieten der Nordsee, Ostsee oder einem der Welt­meere. Darüber hinaus zählen die Baum­bestattung oder Wald­bestattung in einem Bestattungs­wald zu beliebten Beisetzungs­formen.

Einige unserer Nachbar­länder bieten weitere Bei­setzungs­mög­lich­keiten wie etwa das Verstreuen der Asche in Flüssen, auf einer Alm oder aus einem Heiß­luft­ballon heraus. Sonder­fälle sind die Diamant­bestattung und die Welt­raum­bestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die ver­bleibende Asche wird nach Ihren Vor­stellungen beige­setzt. Wir von <Bestattungen Burgleitner> beraten Sie gerne näher.

Was kostet eine Bestattung?

Wie viel eine Bestattung kostet, lässt sich nicht pauschal beant­worten, denn die persön­lichen Vor­stellungen des Ver­storbenen und der Ange­hörigen spielen eine entschei­dende Rolle. Wir von <Bestattungen Burgleitner> nehmen uns Zeit, über Ihre Vor­stellungen zu sprechen, beraten Sie aus­führ­lich und erstellen Ihnen dann eine detaillierte Kosten­auf­stellung. Grund­sätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unter­teilen:

  • Unsere Bestattungs­leistungen, inklusive Kauf eines Sarges und gege­benen­falls einer Urne
  • Kommunale und kirchliche Gebühren (z. B. Kosten für die Grab­stelle und die Aus­stellung der Sterbe­urkunde)
  • Auslagen für weitere Dienst­leister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffee­tafel und die Schaltung der Trauer­anzeige in der Tagespresse

Was ist eine Bestattung „von Amts wegen“?

Eine Bestattung von Amts wegen, eine soge­nannte Ersatz­vor­nahme, wird durch­geführt, wenn inner­halb der Bestattungsfrist keine bestattungs­pflichtigen Ange­hörigen aus­findig gemacht werden können oder wenn diese die Über­nahme der Bestattung verweigern. Die Bestattung wird dann vom Ordnungs­amt beauf­tragt, wobei eine schlichte Ausführung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeitpunkt bestattungs­pflichtige Ange­hörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.

Wie erkenne ich einen guten Bestatter?

Wer ein Bestattungs­unter­nehmen eröffnet, muss keine spezielle Quali­fikation vorweisen. Deshalb lohnt es sich, etwas genauer hinzu­sehen: Um Quali­täts­standards in der Branche zu heben, bietet etwa der Bundes­verband Deutscher Bestatter e.V. (BDB) den Aus­bildungs­gang Geprüfter Bestatter (vormals: Fach­geprüfter Bestatter) sowie eine Weiter­quali­fizierung zum Funeral­master an. Seit 2007 gibt es auch den Aus­bildungs­beruf Bestattungs­fach­kraft, worauf der Bestatter­meister folgen kann. Diese Prüfungen werden vor der Hand­werks­kammer abgelegt. Ein weiterer Anhalts­punkt für Sie ist das Marken­zeichen „Bestatter – vom Hand­werk geprüft“ das vom BDB an quali­fizierte Bestatter ver­liehen wird. Quali­fikation ist nur ein Anhalts­punkt, zusätzlich können Sie auf der Website schauen, welchen Eindruck das Unter­nehmen persön­lich auf Sie macht, welche Philosophie dort gelebt wird und welche Leistungen ange­boten werden.

Variante für Bestatter, die nicht im BDB sind:

Bestattung ist Ver­trauens­sache – einen guten Bestatter erkennen Sie an der Quali­fikation, aber auch und vor allem daran, dass er Ihnen gegenüber in allen Belangen transparent arbeitet. Ein seriöser Bestatter erstellt Ihnen einen aus­sage­kräftigen Kosten­vor­anschlag und gibt Ihnen die Mög­lich­keit, ihn zunächst noch mit einem anderen Bestatter zu ver­gleichen. Fragen Sie auch, ob Sie einen Blick in die Versorgungs­räum­lich­keiten werfen dürfen und wie weit Sie sich persön­lich in die Bestattung ein­bringen können. Zu guter Letzt, erkundigen Sie sich im Bekannten­kreis, welche Erfahrungen gemacht wurden – und nicht zu vergessen: Hören Sie auf Ihr Bauch­gefühl.

Was bedeutet das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“?

Das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“ ist eine Kollektiv­marke des Bundes­verbands Deutscher Bestatter e.V. (BDB). Dieses Güte­siegel wird nur Mitglieds­unter­nehmen verliehen, die einen Geprüften Bestatter, eine Bestattungs­fach­kraft oder einen Bestatter­meister in verant­wortlicher Position haben und die bestimmte fachliche, persön­liche und betrieb­liche Kriterien erfüllen.

Wie viel Zeit vergeht zwischen der Abholung des Verstorbenen und der Beisetzung?

Ab wann Ihr ver­storbener Ange­höriger beer­digt oder einge­äschert werden darf und bis wann dies geschehen sollte, ist in den Bestattungs­gesetzen der Bundes­länder geregelt. Bei uns in <Bundesland> kann die Bestattung frühestens __ und spätestens __ Tage nach Fest­stellung des Todes erfolgen. Für die Urnen­bei­setzung nach einer Feuer­bestattung gilt eine Frist von __ Tagen nach der Ein­äscherung. Unter Umständen können Aus­nahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne informieren.

Welche Aufgaben übernimmt <Bestattungen Burgleitner> für mich?

Als Ihr Bestatter beraten wir Sie zu allen Entschei­dungen rund um die Beer­digung, außerdem über­führen wir den Ver­storbenen, versorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestalten den Trauer­druck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und über­nehmen die Organisation der Abschied­nahme, Trauer­feier und Beisetzung samt aller Absprachen mit weiteren Dienst­leistern.

Was passiert nach dem Tod mit den „digitalen Fußspuren“?

In Zeiten von sozialen Netz­werken, Online-Shopping, Multimedia-Diensten und virtuellen Konten darf eines nicht ver­gessen werden: der digitale Nachlass, den ein Internet­nutzer seinen Hinter­bliebenen samt Guthaben und Verbind­lich­keiten vererbt. <Bestattungen Burgleitner> unter­stützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitglied­schaft oder ein Vertrag mit dem Ver­storbenen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermittelten Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden. Social-Media-Profile können deakti­viert oder, bei Facebook, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Guthaben und andere Ver­mögens­werte können mit Hilfe des Bestatters ermittelt und auf Sie be­ziehungs­weise die Erben übertragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausge­schlossen.

Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen berühren?

Ja, in der Regel ist es voll­kommen unge­fährlich, einen Toten zu berühren. Nur wenn der Ver­storbene vor seinem Tod eine gefährliche, ansteckende Krank­heit hatte, sodass Sie bereits zu Leb­zeiten keinen direkten Kontakt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Berührungen absehen. Im Zweifel erkundigen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt behan­delnden Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Leichengift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichen­gift“ werden fälsch­licher­weise die Ptomaine bezeichnet, die bei ein­setzender Ver­wesung freige­setzt werden. Sie sind verant­wortlich für den Leichen­geruch, der bei einigen Ver­storbenen auftritt, haben jedoch keine gesund­heits­gefähr­dende Wirkung.

Darf ich den Sarg meines verstorbenen Angehörigen selbst mit zum Grab tragen?

Wenn Sie dem Ver­storbenen auf diese Weise einen letzten Dienst erweisen möchten, können Sie den Sarg gemein­sam mit Verwandten oder Freunden gerne auch selbst tragen. Zum Beispiel von der Trauer­halle zum Bestattungs­fahr­zeug oder auf dem Friedhof vom Bestattungs­fahr­zeug zum Grab. Bei einer Feuer­bestattung dürfen Sie natür­lich auch die Urne selbst zum Grab tragen.

Was ist Thanatopraxie?

Mit Techniken der Thanato­praxie, auch „Modern Embalming“ oder „Einbalsa­mierung“ genannt, ist es möglich, den Körper eines Ver­storbenen zu konser­vieren, wenn er über einen längeren Zeit­raum aufge­bahrt werden soll oder sich die Beer­digung zum Beispiel aufgrund einer Über­führung ins Ausland verzögert. Durch eine thanato­praktische Versorgung kann außerdem das natür­liche Erschei­nungs­bild des Ver­storbenen wieder­her­gestellt werden, etwa wenn der Körper von langer Krank­heit oder schweren Ver­letzungen gezeichnet ist.

Warum ist eine thanato­praktische Versorgung hilfreich oder sogar notwendig?

Thanatopraxie schenkt den Hinter­bliebenen mehr Zeit zum Loslassen. Sie können sich zum Beispiel über den üblichen Zeit­raum hinaus ganz in Ruhe von dem Ver­storbenen verab­schieden. Durch die Wieder­her­stellung seines natür­lichen Erschei­nungs­bildes können die Ange­hörigen ihn in guter Erinnerung behalten. Darüber hinaus kann die Thanato­praxie helfen, den Verlust anzu­nehmen und den Tod zu akzep­tieren. Was gerade dann wichtig ist, wenn ein Mensch plötzlich, beispiels­weise durch einen Unfall, aus dem Leben gerissen wurde. So ist Thanato­praxie auch ein wichtiger Schritt in der Trauer­ver­arbeitung. Zudem ist Thanato­praxie die Voraus­setzung für eine Auslands­über­führung im Flugzeug.

Können bei <Bestattungen Burgleitner> auch verstorbene Frauen von Frauen versorgt werden?

Ja, ob aus persön­lichen oder religiösen Gründen der Wunsch besteht, dass eine Ver­storbene von einer Frau für die letzte Reise vorbe­reitet wird – es ist uns ein Anliegen, diesem Wunsch nach­zu­kommen.

Warum gibt es überall unter­schied­liche Grabarten?

Welche Grabarten an einem Ort oder auf einem Friedhof ange­legt werden, entscheidet immer der jeweilige Friedhofs­träger. Klassische Grab­arten sind das Wahl­grab und das Reihen­grab. Auch Rasen­gräber mit oder ohne Namens­nennung (auch: anonyme Beisetzung) werden häufig ange­boten. Ob es darüber hinaus Partner­gräber, gärtnerisch gepflegte Themen­anlagen, Baum­bestattungen oder weitere Grab­arten gibt, hängt von verschie­denen Faktoren ab. Neben der Be­schaffen­heit des Friedhofs spielen die Nach­frage durch die Be­völkerung und uns Bestatter sowie das Zusammen­spiel von Friedhofs­trägern, örtlichen Friedhofs­gärtnern und Stein­metzen eine Rolle.

Was sind „Ruhezeiten“ und warum sind sie auf den Friedhöfen so unter­schiedlich?

Die Ruhezeit ist die Mindest­nutzungs­dauer einer Grab­stelle. Nach Ablauf der Ruhezeit werden Reihen­gräber einge­ebnet und neu belegt. Bei Wahl­gräbern kann die Nutzungs­dauer über die Ruhe­zeit hinaus ver­längert werden. Dass die Ruhe­zeiten auch von Friedhof zu Friedhof variieren, hängt mit der unter­schied­lichen Boden­beschaffen­heit zusammen. Die Ruhe­zeit muss so bemessen sein, dass Sarg und Leichnam voll­ständig vergehen können. In den Bestattungs­gesetzen der Länder sind darüber hinaus unter­schied­liche Mindest­ruhe­zeiten festge­setzt, die zwischen 15 und 30 Jahren liegen, wobei die Ruhe­zeit für Urnen­gräber kürzer sein kann als bei einer Erd­bestattung. Bei uns in <Bundesland> beträgt die Ruhe­zeit mindestens __ Jahre.

Was passiert bei einer Kremierung?

Bei der Ein­äscherung wird der Ver­storbene in einen Sarg gebettet und auf einer speziellen Vor­richtung in den etwa 1100 °C heißen Ofen gefahren. Der Sarg entzündet sich bei diesen Temperaturen selbst, sodass dann auch der Leichnam verbrennt. Die Dauer der Kremation hängt vom Ofen und von der körper­lichen Statur des Ver­storbenen ab, üblich sind etwa 2 Stunden. Ein kleiner Schamott­stein mit einer ein­gravierten Identi­fikations­nummer wird zum Ver­storbenen in den Sarg gelegt. Anhand dieser Nummer lässt sich die Asche anschlie­ßend eindeutig zuordnen. Knochen­reste werden nach der Ein­äscherung zerkleinert, zuvor werden gege­benen­falls künstliche Gelenke entfernt. Ein Mitarbeiter des Krema­toriums füllt die Asche sowie mögliches Zahn­gold oder Edel­metalle von Körper­schmuck in eine Asche­kapsel und übergibt sie dem verant­wort­lichen Bestatter. Für die Beisetzung wird die Kapsel in der Regel in eine Schmuck­urne Ihrer Wahl eingesetzt.

Kann ich mir den Termin für die Kremierung meines verstorbenen Angehörigen aussuchen?

Einige Krematorien bieten in der Tat die Ein­äscherung zu einem Wunsch­termin an, sodass Sie zu der Zeit vor Ort oder zumin­dest in Gedanken bei dem Ver­storbenen sein können. Gerne geben wir von <Bestattungen Burgleitner> Ihren Wunsch­termin an das Krema­torium weiter.

Kann ich der Kremierung meines Angehörigen beiwohnen?

Ob und in welcher Form Sie bei der Ein­äscherung dabei sein können, hängt vom jeweiligen Krema­torium ab. Es gibt Krematorien mit einer Trauer­halle oder einem Andachts­raum, von wo aus die Ange­hörigen der Über­gabe des Sarges an das Feuer bei­wohnen können. Diese Zere­monie kann auch je nach Krema­torium mit einer Andacht und von Musik begleitet werden.

Warum ist für die Feuer­bestattung auch ein Sarg notwendig?

Ein Sarg wird bei der Feuer­bestattung aus Achtung vor dem Ver­storbenen und aus hygienischen Gründen ver­wendet. Ein weiterer wesent­licher Grund ist, dass der Leichnam ohne Sarg nicht voll­ständig ver­brennen würde. Dieser Prozess setzt erst ein, wenn der Sarg sich durch die hohe Temperatur im Ofen selbst entzündet hat.

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

Die Bestattungs­gesetze der einzelnen Bundes­länder regeln, ob und unter welchen Umständen Ange­hörigen die Urne ausge­händigt werden darf. So ist es in einigen Bundes­ländern möglich, dass Ange­hörige die Urne selbst zum Bei­setzungs­ort bringen. Die Beisetzung in Deutsch­land ist nach geltenden Vor­schriften auf einem Friedhof bzw. in dafür vorge­sehenen Wald- oder Meeres­gebiet durch­zu­führen. Soll der Ver­storbene im Ausland bestattet werden, gelten die dortigen Gesetze. In Bremen darf die Asche von Personen, deren Haupt­wohn­sitz bei ihrem Tod in diesem Bundes­land gemeldet war, unter bestimmten Umständen auf einem Privat­grund­stück beige­setzt werden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben.

Kann die Asche des Verstorbenen vertauscht werden?

Nein, denn jeder Leichnam wird einzeln kremiert. Die Asche wird anschlie­ßend sofort in eine Aschen­kapsel gefüllt und ver­siegelt. Vor der Ein­äscherung wird außerdem ein Schamott­stein mit einer ein­gravierten Identi­fikations­nummer in den Sarg gelegt. Anhand dieses feuer­festen, gekenn­zeichneten Steins kann die Asche eindeutig zuge­ordnet werden.

Gibt es die Mög­lich­keit, ein Krema­torium zu besichtigen?

Ja, viele Krematorien können besichtigt werden. Die Rahmen­bedingungen sind unter­schied­lich. Einige Bereiche sind gege­benen­falls nur in Begleitung eines Bestatters oder eines Mitarbeiters des Krema­toriums zugänglich, andere gar nicht. Einige Krema­torien veran­stalten regel­mäßig einen Tag der offenen Tür, bei dem interessierte Besucher an Führungen und Infor­ma­tions­veran­stal­tungen teil­nehmen können. Gerne infor­mieren wir Sie über die Mög­lich­keiten im Krema­torium __________.

Was ist ein Kolumbarium?

Das Wort Kolum­barium (oder: Columbarium) kommt aus dem Latei­nischen und bedeutet Tauben­schlag. Es handelt sich um Wände oder Stelen mit Nischen zur Bei­setzung von Urnen, die auf einem Friedhof, in einer Kirche oder in einem Mauso­leum stehen. In der Regel sind die Nischen mit einer Tafel oder einer Glas­scheibe ver­schlossen, worauf Name und Lebens­daten genannt sind.

Was passiert bei einer See­bestattung?

Vor der See­bestattung steht zunächst die Ein­äscherung des Ver­storbenen. Sowohl für die Feuer­bestattung als auch für die Bei­setzung der Asche auf See muss eine Willens­bekun­dung zu Leb­zeiten vor­liegen. Ist diese nicht vor­handen, müssten die Ange­hörigen glaub­haft begründen können, dass die See­bestattung im Sinne des Ver­storbenen gewesen wäre. Die Asche wird in eine wasser­lös­liche See­urne gefüllt und in einem der hierfür vorge­sehenen Areale der Nord­see, Ost­see oder in einem anderen Welt­meer der See übergeben. Die Ange­hörigen können der See­bestattung bei­wohnen. Unab­hängig davon kann bereits vor der See­bestattung eine Trauer­feier statt­finden. Die genauen Koordi­naten der Bei­setzungs­stelle werden in eine See­karte einge­tragen, die den Ange­hörigen übergeben wird.

Kann ich bei der See­bestattung dabei sein und den Bei­setzungs­ort wieder besuchen?

Ja, die Hinter­bliebenen können bei der See­bestattung dabei sein und der Über­gabe der Urne an die See bei­wohnen. Wie viele Personen mit an Bord gehen können, ist unter­schied­lich. Wenn Sie sich für eine See­bestattung interessieren, geben wir von <Bestattungen Burgleitner> Ihnen gerne weitere Infor­ma­tionen zu den Mög­lich­keiten im von Ihnen gewünschten See­gebiet. Nach der See­bestattung erhalten Sie als Ange­hörige eine Karte mit den genauen Koor­dinaten der Bei­setzung. So können Sie den Bei­setzungs­ort jederzeit auf­suchen. Die Reede­reien bieten in der Regel auch Gedenk­fahrten dorthin an.

Was sind Wald­bestattungen und Natur­bestattungen?

Als Natur­bestattungen werden Bei­setzungs­formen außer­halb tradi­tioneller Friedhöfe bezeichnet. In Deutsch­land ist das zumeist die Bei­setzung in einem Bestattungs­wald oder die See­bestattung. In anderen Ländern, allen voran in der Schweiz und in den Nieder­landen, gibt es außerdem die Mög­lich­keit, die Asche in der Natur zu ver­streuen, etwa auf speziellen Alm­wiesen oder in Flüssen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie sich für eine solche Bei­setzungs­form interessieren.

Was muss ich beachten, wenn ich einen verstorbenen Angehörigen zu Hause aufbahren möchte?

In den meisten Bundes­ländern, so auch bei uns in <Bundesland>, dürfen Sie einen ver­storbenen Ange­hörigen bis zu 36 Stunden zu Hause behalten und können ihn dort zur Abschied­nahme auf­bahren. Beachten Sie dabei, dass es in dem ent­sprechenden Zimmer nicht zu warm ist und decken Sie den Toten am besten nur mit einem Laken zu. Gerne können Sie auch uns von <Bestattungen Burgleitner> anrufen, damit wir Ihnen weitere Tipps geben oder Ihnen helfen, den Ver­storbenen aufzu­bahren.

Kann der Verstorbene in der eigenen Kleidung beerdigt werden?

Ja, grund­sätzlich ist es möglich, den Ver­storbenen in der eigenen Kleidung in den Sarg zu betten. Es kann auch bei der Abschied­nahme hilfreich sein, wenn Sie Ihrem Ange­hörigen so gegen­über­treten können, wie Sie ihn zu Leb­zeiten kannten. Ist eine Feuer­bestattung geplant, müssen die Kleidung und Sarg­bei­gaben jedoch aus natür­lichen Materi­alien bestehen, wie etwa Baum­wolle, Leinen, Wolle, Seide oder Mais­stärke. Kleidungs­stücke wie bei­spiels­weise Schuhe, die ganz oder zum Teil aus Gummi oder PVC bestehen, sind nicht erlaubt, da es bei der Kremation zu einer Schad­stoff­entwick­lung kommen kann.

Wie kann ich mich in die Ausge­stal­tung der Bestattung einbringen?

Die Mög­lich­keiten, sich als Hinter­bliebene in die Bestattung einzu­bringen, sind vielfältig. Zunächst einmal besprechen wir dafür Ihre persön­lichen Wünsche, die wir für Sie umsetzen können, aber natür­lich dürfen Sie auch selbst aktiv werden: Ange­hörige können beim Waschen und Ein­kleiden des Ver­storbenen helfen, Geschenke mit in den Sarg legen, Sarg oder Urne gestalten und die Deko­ration für die Trauer­feier selbst entwerfen. Hinter­bliebene können bei der Trauer­feier sprechen oder musi­zieren und den Sarg oder die Urne zum Grab tragen. Wie Sie sich im konkreten Fall in die Gestal­tung der Bestattung ein­bringen können und möchten, ist bei <Bestattungen Burgleitner> immer auch Thema des Trauer­gesprächs. Sprechen Sie mit uns einfach über Ihre Vor­stellungen.

Kann ich den Sarg oder die Urne selbst gestalten?

Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Anbietern, die Särge und Urnen in allen erdenk­lichen Formen, Farben und Materia­lien anbieten – und doch kann aus ganz unter­schied­lichen Gründen der Wunsch ent­stehen, Sarg oder Urne selbst zu gestalten. Sie können einen Sarg oder eine Urne aus unserem Sorti­ment nehmen und dann bemalen oder Familie und Freunde bitten, darauf liebe­volle Gruß­bot­schaften zu ver­fassen. Sie können aber auch so weit gehen, einen Sarg selbst zu schreinern. Sprechen Sie uns gerne an, damit wir Sie über even­tuelle Vor­schriften infor­mieren. Auch wenn Sie eine Urne selbst fertigen möchten, sprechen Sie uns gerne früh­zeitig an. Wir nennen Ihnen dann die Maße der Asche­kapsel, die wir aus dem Krema­torium erhalten und die in die Urne hinein­passen muss. Bei See­bestattungen und in einigen Bestattungs­wäldern gelten außerdem bestimmte Material­vor­schriften.

Kann ich Beigaben mit in den Sarg oder das Grab geben?

Ja, legen Sie gerne einen Brief, das Lieblingsbuch des Ver­storbenen, ein von den Kindern gemaltes Bild, einen Teddy oder etwas anderes mit in den Sarg. Einige Urnen­modelle haben auch ein kleines Fach im Deckel, in das Sie eine Grab­beigabe legen können.

Was gehört zum Trauerdruck und kann ich die Trauer­anzeige auch selbst gestalten?

Zum Trauer­druck gehören Anzeigen, die in der Tages­presse geschaltet werden, Trauer­briefe, Einla­dungen zum Trauer­kaffee und Dank­sagungen, die Sie persön­lich verschicken, und Sterbe­bildchen, die bei der Trauer­feier ausge­legt oder verteilt werden. Welche Formen des Trauer­drucks Sie nutzen möchten, ent­scheiden Sie. Gerne geben wir von <Bestattungen Burgleitner> Ihnen Anre­gungen und über­nehmen die Umsetzung. Früher gab es gerade bei der Trauer­anzeige in der Tages­presse zahl­reiche Konven­tionen. Inzwischen wird es jedoch immer beliebter, auch eigene Text- und Bild­ideen oder Gestal­tungs­vor­schläge einzu­bringen. Allein bezüglich des Formats, sind wir an die Vorgaben der ört­lichen Zeitungen gebunden. Bei der Gestal­tung von Trauer­druck, den Sie persön­lich verschicken, haben Sie natür­lich voll­kommen freie Hand.

Was ist ein Online-Gedenkportal?

Ein Online-Gedenk­portal bietet Ihnen die Mög­lich­keit, den Ver­storbenen auf vielfältige Weise zu ehren und gemein­sam mit Ange­hörigen, Freunden und Bekannten Erinnerungen zu teilen. <Bestattungen Burgleitner> richtet für Ihren ver­storbenen Ange­hörigen kosten­frei eine persön­liche Gedenk­seite ein. Hier können Sie und alle Menschen, die mit Ihnen trauern, zu jeder Zeit und von überall auf der Welt Kerzen entzünden und Worte des Gedenkens hinter­lassen oder Fotos aus dem gemein­samen Leben teilen. Außerdem können wir hier auch noch einmal die Trauer­anzeige veröffent­lichen.

Kostet eine Feuer­bestattung weniger als eine Erd­bestattung?

Grundsätzlich ist davon auszu­gehen, dass ein Urnen­reihen­grab preis­werter ist als ein Erd­reihen­grab. Dennoch sollten Sie die Ent­schei­dung für eine Feuer­bestattung nicht allein von den Kosten ab­hängig machen, da es auch für eine Erd­bestattung preis­günstige Varianten gibt. Berück­sichtigen Sie außerdem, dass bei einer Feuer­bestattung Gebühren für die zweite Leichen­schau durch den Amts­arzt sowie Kosten für die Ein­äscherung anfallen. Zudem werden bei der Feuer­bestattung ein Sarg und eine Urne benötigt.

Wer muss für die Bestattungs­kosten aufkommen?

Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungs­pflichtige tragen. Und das sind in der Rang­folge der Ehe­gatte, der Lebens­partner, die voll­jährigen Kinder, die Eltern, die voll­jährigen Geschwister, die Groß­eltern oder die voll­jährigen Enkel­kinder. Sollten alle Bestattungs­pflich­tigen ein Ein­kommen unter­halb des Sozial­hilfe­satzes haben, kann beim zuständigen Sozial­amt ein Antrag auf Bestattungs­beihilfe gestellt werden. Bewilligt die Behörde die volle Bei­hilfe, wird nach einem fest­gelegten Satz die kosten­günstigste Beer­digung durch­geführt.

Kann ich eine Bestattung auch in Raten bezahlen?

Wenn Sie die Kosten für eine Bestattung nach Ihren Vor­stellungen nicht sofort voll­ständig auf­bringen können, ermög­lichen wir von <Bestattungen Burgleitner> Ihnen gerne eine Raten­zahlung. Darüber hinaus können wir natür­lich auch gemein­sam mit Ihnen schauen, wo Sie gege­benen­falls Geld bei der Beer­digung sparen können. Wichtig ist, dass Sie nicht aus Kosten­gründen auf einen festen Erinnerungsort oder eine würde­volle Trauer­feier verzichten müssen.

Was ist, wenn ich die Beerdigung nicht bezahlen kann?

Sind Sie als bestattungs­pflichtiger Ange­höriger nicht in der Lage, für die Kosten einer ange­messenen Bestattung aufzu­kommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufge­bracht werden, ist es mög­lich, beim Sozial­amt einen Antrag auf Über­nahme von Beer­digungs­kosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine orts­üblich ange­messene Bestattung über­nommen.

Wo bekomme ich im Trauerfall psycho­logische Unter­stützung?

Zunächst einmal sind wir von <Bestattungen Burgleitner> jederzeit für Sie da und stehen Ihnen vor, während und auch nach der Bestattung mit Rat und Tat zur Seite. Sollten Sie darüber hinaus psycho­logische Hilfe benötigen, sprechen Sie uns darauf an oder wenden Sie sich an eine dieser Anlauf­stellen:

Deutschlandweite Seelsorge
Telefonseelsorge: 0800 / 111 0 111, 0800 / 111 0 222 und 116 123
Webmail und Chat: online.telefonseelsorge.de
Vor-Ort-Beratung an 27 Standorten in Deutschland
Weitere Infos unter: www.telefonseelsorge.de

 

Nachfolgendes nur, wenn Adressen vorliegen

Psychologische Beratung in Region und Umgebung:
Name der Organisation
Straße, Hausnummer
Ort, PLZ
Telefon
Internet

Gibt es Beratungs­stellen speziell für trauernde Eltern und Geschwister?

Ja, es gibt auch Beratungs­stellen, die sich auf die Beratung von trauernden Eltern und Geschwistern spezialisiert haben. Hierzu zählen unter anderem:

VEID – Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister in Deutsch­land e.V.

Telefon: 0341 / 94 68 884
E-Mail:
www.veid.de

 

Nachfolgendes nur, wenn Adressen vorliegen

Beratung von trauernden Eltern und Geschwistern in Ort und Umgebung:
Name der Organisation
Straße, Hausnummer
Ort, PLZ
Telefon
Internet

Gibt es Beratungs­stellen speziell für Suizid­trauernde?

Ja, auch für die Beratung von Suizid­trauernden gibt es spezialisierte Anlauf­stellen. Hierzu zählen unter anderem:

AGUS e.V. – Beratung und Unter­stützung für Suizid­trauernde
Telefon: 0921 / 150 03 80
(Montag – Donnerstag 9 – 15 Uhr, Mittwoch 17 – 19 Uhr)
E-Mail:
www.agus-selbsthilfe.de

 

Nachfolgendes nur, wenn Adressen vorliegen

Beratung von Suizid­trauernden in Ort und Umgebung:
Name der Organisation
Straße, Hausnummer
Ort, PLZ
Telefon
Internet

Gibt es Beratungs­stellen für trauernde Kinder und Jugendliche?

Ja, bestimmte Beratungs­stellen haben sich auf die Beratung und Betreuung von trauernden Kindern und Jugendlichen spezialisiert. Hierzu zählen unter anderem:

Kinder- und Jugend­telefon
Telefon: 116 111 (Montag – Samstag 14 – 20 Uhr)

Onlineberatung für trauernde und sterbende Jugendliche
www.da-sein.de

 

Nachfolgendes nur, wenn Adressen vorliegen

Beratung von trauernden Kindern und Jugend­lichen in Ort und Umgebung:
Name der Organisation
Straße, Hausnummer
Ort, PLZ
Telefon
Internet

Kann ich Kinder mit zur Beerdigung bzw. zur Abschied­nahme am offenen Sarg bringen?

Jedes Kind reagiert anders, aber grund­sätzlich empfehlen wir von <Bestattungen Burgleitner>, Kinder mit zur Beer­digung zu bringen. Auch wenn sie nicht alles verstehen, mög­licher­weise über­fordert sind oder sich vielleicht sogar zwischen­durch lang­weilen – sich in der Zeit der Trauer ausge­grenzt zu fühlen, würde in jedem Fall schwerer wiegen. Denn das, was wir nicht kennen und nicht verstehen, macht den Großen wie den Kleinen häufig Angst. Bedenken Sie auch: Der Abschied ist ein einmaliger, unwieder­bring­licher Moment und ein wichtiger Schritt in der Trauer­ver­arbeitung, der helfen kann, den Verlust zu akzep­tieren. In unserer lang­jährigen Arbeit als Bestatter haben wir gelernt, dass die Erwachsenen gerade im Umgang mit dem Tod noch viel von Kindern lernen können. Sie gehen oftmals ganz natür­lich mit dem Tod um und begreifen ihn als etwas, was zum Leben eben dazu­gehört und irgendwann eintritt.

Wie erkläre ich meinem Kind, was es bedeutet „tot“ zu sein?

Ob und wie ein Kind begreift, was es bedeutet, tot zu sein, hängt ganz vom Alter und von der Persön­lichkeits­entwick­lung des Kindes ab. Auch ist es ein Unter­schied, ob es sich um jemand Nahe­stehenden oder um einen Fremden handelt und ob jemand plötzlich oder nach längerer Krank­heit ver­storben ist. Gerne empfehlen wir Ihnen Kinder­bücher zu diesem Thema und nennen Ihnen hilf­reiche Anlauf­stellen in der Region.

Wie kann ich mein Kind nach dem Verlust einer nahe­stehenden Person unter­stützen?

Was ein Kind nach dem Tod eines Ange­hörigen oder einer nahe­stehenden Person braucht, hängt unter anderem vom Alter und von den Todes­um­ständen ab. Grund­sätzlich haben Kinder – wie in allen Lebens­lagen – viele Fragen. Lassen Sie diese Fragen zu und ermuntern Sie auch dazu, Fragen zu stellen. Zeigen Sie Ihre eigene Trauer, damit das Kind sich in dieser schwierigen Situation nicht ausge­schlossen fühlt. Gerne können Sie Ihr Kind auch mit zu uns ins Bestattungs­haus bringen.

Ich habe bestimmte Vorstellungen zu meiner eigenen Beerdigung – wie kann ich das festlegen?

Wenn Sie besondere Wünsche für die eigene Bestattung haben, sollten Sie grund­sätzlich früh­zeitig mit Ihren Ange­hörigen darüber reden. Zudem empfiehlt sich eine Bestattungs­vorsorge. Mit Ihrem persön­lichen Vorsorge­berater bei <Bestattungen Burgleitner> können Sie Ihre Ideen zu Abschied­nahme und Beer­digung besprechen und dann sämtliche Details vertraglich mit ihm fest­legen. Wir werden dann später bei Ihrer Bestattung alles nach Ihren Wünschen ausführen. Gerade bei ganz persön­lichen Wünschen ist eine Bestattungs­vorsorge ratsam, damit es unter den Hinter­bliebenen nicht zu Unstimmig­keiten kommt, welche Form der Verab­schiedung Ihnen am ehesten gerecht wird.

Was ist eine Bestattungs­vorsorge und welche Vorteile bringt sie mir?

In einer Bestattungs­vorsorge legen Sie vertraglich die Rahmen­bedin­gungen und die Details für die eigene Trauer­feier und Bei­setzung fest. So ent­scheiden Sie mit Ihrer Bestattungs­vorsorge darüber, ob Sie eine Erd­bestattung oder eine Feuer­bestattung wünschen, an welchem Ort Sie beige­setzt werden möchten, wie Sarg oder Urne beschaffen sein sollen oder welche Musik bei der Trauer­feier gespielt werden soll. Durch Ihre Bestattungs­vorsorge wissen Sie, dass später Ihren persön­lichen Wünschen ent­sprochen wird. Zugleich entlasten Sie Ihre Familie, die nun nicht mehr so viele Ent­scheidungen treffen muss. Eine Bestattungs­vorsorge entlastet Ihre Familie aber nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Über eine Sterbe­geld­versicherung oder ein zweck­gebundenes Treu­hand­konto kann die Finan­zierung der Bestattung vorab gesichert werden. Selbst­verständ­lich beraten wir Sie von <Bestattungen Burgleitner> kostenlos und unver­bind­lich zum Thema Bestattungs­vorsorge. Unser Tipp: Sofern Sie Familie haben, ist es sinn­voll, diese vorab einzu­weihen oder gleich zur Beratung mit­zu­bringen.

Was kann ich in meinem Bestattungs­vorsorge­vertrag festlegen?

Was Sie in Ihrer Bestattungs­vorsorge fest­legen, bleibt ganz Ihnen über­lassen. Sie können dabei bis ins Detail gehen oder nur die Rahmen­bedin­gungen der Bestattung vorgeben und alles Weitere Ihren Ange­hörigen über­lassen. Nach­folgend einige Beispiele für Dinge, die Sie mit Ihrer Bestattungs­vorsorge vertraglich regeln können:

  • Art der Bestattung / Beisetzung
  • Friedhof, Grabart, Grabstein, Grabpflege
  • Ort und Art der Trauerfeier
  • Trauerrede durch einen Geistlichen oder einen freien Redner
  • Musik für die Trauerfeier
  • Sarg- oder Urnen­modell
  • Blumenschmuck
  • Layout und der Inhalt der Trauer­briefe bzw. der Zeitungs­anzeige
  • Gästeliste für die Kaffeetafel nach der Trauerfeier / Beerdigung
  • Besondere individuelle Wünsche, die berücksichtigt werden sollen
  • Finanzielle Absicherung des Vorsorge­vertrags

Ab welchem Alter ist eine Bestattungs­vorsorge sinnvoll?

Eine Bestattungs­vorsorge kann in jedem Alter sinnvoll sein. Häufig schließen Senioren eine Bestattungs­vorsorge ab, um zu verhindern, dass sie im Pflege­fall ihre Erspar­nisse für die eigene Beer­digung einsetzen müssen, bevor sie Leistungen bean­tragen können. Es gibt auch Menschen, die sich bereits im Alter von nur 20 oder 30 Jahren mit dem Thema Bestattungs­vorsorge aus­einander­setzen. Zum Beispiel Schwer­kranke, die sich durch die gemein­same Planung der Bestattung mit Partner, Freunden oder Familie auf den bevor­stehenden Abschied vorbereiten. Aber auch Menschen, die durch ihren Beruf oder ein Hobby ein erhöhtes Risiko für einen tödlichen Unfall haben, entscheiden sich für eine Bestattungs­vorsorge, um Partner und Kinder abzusichern. Je nach Lebens­situation und persön­licher Einstellung kann es natür­lich auch viele andere Gründe geben, sich schon früh­zeitig um die eigene Bestattung zu kümmern. Gut zu wissen: Ihren Vorsorge­vertrag können Sie jederzeit anpassen.

Wie kann ich meine Bestattung finanziell absichern?

Für eine finanzielle Absicherung der eigenen Bestattung gibt es im Wesent­lichen zwei Mög­lich­keiten – eine Sterbe­geld­versicherung oder ein zweck­ge­bundenes Treu­hand­konto. Beides kann, in Verbindung mit einem Vorsorgevertrag für eine Bestattung in einem ange­messenen Kosten­rahmen, nicht von Dritten ange­tastet werden. Ihre Beer­digung bleibt also auch dann finanziell abge­sichert, wenn Sie Sozial­leistungen beziehen sollten.

Zählt eine Bestattungs­vorsorge zum Schon­vermögen?

Sie können die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattungs­vorsorge in einer Sterbe­geld­versicherung oder auf einem Treu­hand­konto zweck­ge­bunden anlegen. Wenn Sie auf diese Weise sicher­stellen, dass das Geld auch von Ihnen oder Ihrer Familie nicht für andere Zwecke als die Finan­zierung der Bestattung genutzt werden kann, dann ist es zusätzlich zum gesetz­lichen Schon­ver­mögen vor dem Zugriff Dritter sicher. Wichtig ist, dass der Betrag für eine orts­übliche Bestattung ange­messen ist.

Was passiert mit meiner Bestattungs­vorsorge, wenn ich Sozial­leistungen beantrage?

Schließen Sie Ihre Bestattungs­vorsorge ab, bevor ein Bedarfs­fall für Sozial­leistungen eintritt, bleibt die finanzielle Absicherung für Ihren Vorsorge­vertrag in der Regel bis zu Ihrem Tod unange­tastet. Das gilt auch, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Sozial­leistungen bean­tragen. Die Erspar­nisse für die eigene Bestattung können jedoch nur geschont werden, wenn sie zweck­ge­bunden ange­legt sind. Das heißt, wenn niemand das Geld für etwas anderes als für Ihre Bestattung ver­wenden kann. Dies ist der Fall, wenn Sie eine Bestattungs­vorsorge abschließen und diese mit einer Sterbe­geld­versicherung oder einer Ein­zahlung auf ein Treu­hand­konto finanziell absichern. Allerdings gelten auch hier Regeln: Geschützt ist nur ein Betrag, der im Rahmen dessen liegt, was eine ange­messene Bestattung am gewünschten Bei­setzungs­ort üblicher­weise kostet.

Bitte beachten Sie: Hierbei handelt es sich ledig­lich um allgemeine Hinweise. Für eine verbind­liche Rechts­beratung wenden Sie sich an das zuständige Amt oder einen Anwalt.

Ist eine finanzielle Bestattungs­vorsorge wirklich notwendig?

Grundsätzlich ist es sinnvoll, seine Bestattungs­wünsche finanziell im Rahmen der Bestattungs­vorsorge abzu­sichern, denn das hierbei zurück­gelegte Geld ist für Ihre spätere Bestattung zweck­ge­bunden und sicher vor dem Zugriff Dritter wie etwa dem Sozial­amt. Darüber hinaus schützen Sie durch die finan­zielle Bestattungs­vorsorge Ihre Ange­hörigen vor den Kosten der Beer­digung und können sicher gehen, dass Ihre Wünsche rund um die eigene Beer­digung später auch garantiert umge­setzt werden. Schließlich sind die Kosten für eine Bestattung nicht uner­heblich. Der Preis setzt sich zusammen aus den Kosten für unsere Arbeit als Bestatter, aus den Gebühren für Ämter, Arzt, Friedhof und – bei einer Ein­äscherung – für das Krema­torium. Hinzu kommen die Kosten für den Stein­metz, die Grab­pflege, den Trauer­druck, den Blumen­schmuck sowie für die Bewir­tung nach der Trauer­feier. Da kommt einiges für die Hinter­bliebenen zusammen. Die tatsächliche Höhe der Bestattungs­kosten richtet sich dabei nach Ihren persön­lichen Wünschen für die Ausge­staltung der Trauer­feier und Beer­digung.

Kann ich meine Bestattungs­vorsorge noch einmal ändern?

Sie selbst können Ihre Bestattungs­vorsorge jeder­zeit anpassen. Für uns als Bestatter und für Ihre Familie ist der jeweils aktuelle Bestattungs­vorsorge­vertrag bindend – auch wenn Ihre Ange­hörigen nach Ihrem Tod andere Wünsche äußern. Es ist also durchaus möglich, schon in jungen Jahren einen Vertrag zur Bestattungs­vorsorge abzu­schließen. Ändert sich dann später Ihre familiäre Situation oder gibt es vielleicht neue Bestattungs­mög­lich­keiten, dann passen wir Ihren Vertrag gerne ent­sprechend an.

Welche Patienten­rechte habe ich am Lebens­ende, wie kann ich meinen letzten Willen festhalten?

Neben der Bestattungs­vorsorge sollten Sie auch darüber nach­denken, Ihren letzten Willen fest­zu­legen und Ihre Patienten­rechte zu regeln. Das Bundes­minis­terium der Justiz (BMJ) hat auf seiner Website ein barriere­freies Portal einge­richtet, auf dem Sie ausführ­liche Infor­ma­tionen zum Thema Patienten­rechte aber auch zu Testament, Erb­recht & Co. finden.

Kann ich Bestattungs­wünsche in meinem Testament festhalten?

Es ist nicht ratsam, Bestattungs­wünsche im Testament fest­zu­halten. Denn in der Regel wird das Testament erst nach der Beisetzung eröffnet. Dann ist es zu spät, um Ihre Wünsche noch zu berück­sichtigen. Mit einem Bestattungs­vorsorge­vertrag gehen Sie dagegen auf Nummer sicher. Ganz wichtig ist dabei aber, dass Sie Ihre Ange­hörigen über den Vertrag infor­mieren und dass Sie Ihren Vorsorge­vertrag an einem leicht zugänglichen Ort oder alternativ bei Ihrem Notar aufbe­wahren.